Behandlung und Therapie

Behandlungskosten

Als Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf Krankenbehandlung und freie Arztwahl. Die Kosten der antiretroviralen Therapie, der Behandlung HIV-bedingter Erkrankungen und der regelmäßigen Verlaufskontrollen werden übernommen. Niemand muss in Deutschland aus finanziellen Gründen auf eine HIV-Behandlung verzichten.

Die Therapie ist teuer, das ist unbestritten. Für Versicherte spielt das im Alltag jedoch praktisch keine Rolle, weil die Finanzierung über die Versichertengemeinschaft läuft und nicht über die eigene Tasche.

Was genau übernimmt die Krankenkasse?

Die gesamte medizinisch notwendige Behandlung der HIV-Infektion. Dazu zählen die Medikamente, die ärztliche Betreuung in der Schwerpunktpraxis oder Ambulanz sowie die Laborkontrollen, mit denen Viruslast und Immunstatus überwacht werden.

LeistungKostenträger
Antiretrovirale MedikamenteKrankenversicherung
Ärztliche Behandlung und BeratungKrankenversicherung
Laborkontrollen von Viruslast und HelferzellenKrankenversicherung
Behandlung HIV-bedingter BegleiterkrankungenKrankenversicherung
Resistenztests bei BedarfKrankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten fällt in der Regel die übliche Zuzahlung je verordnetem Präparat an. Wird die Belastungsgrenze im Kalenderjahr überschritten, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Chronisch kranke Menschen haben dabei häufig eine niedrigere Belastungsgrenze. Fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach, welche Regelung für Sie gilt und welche Nachweise dafür nötig sind. Wie die Therapie aufgebaut ist, lesen Sie unter Was sind ART und HAART?.

Zahle ich als privat Versicherter mehr?

Nicht grundsätzlich, aber der Ablauf ist ein anderer. In der privaten Krankenversicherung gehen Sie meist in Vorleistung und reichen die Rechnungen anschließend zur Erstattung ein. Wie viel Sie selbst tragen, hängt vom vereinbarten Selbstbehalt und vom Tarif ab.

Wegen der hohen Medikamentenkosten kann die Vorleistung spürbar sein. Viele Versicherer bieten deshalb an, Rechnungen direkt mit der Apotheke abzurechnen oder Kostenzusagen im Voraus zu erteilen. Klären Sie das am besten, bevor die erste größere Verordnung ansteht. Bei bestehenden Verträgen darf eine HIV-Diagnose nicht dazu führen, dass der Versicherungsschutz gekündigt wird.

Was gilt bei Bürgergeld oder geringem Einkommen?

Auch dann besteht Versicherungsschutz und damit voller Anspruch auf die Behandlung. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, ist in der Regel gesetzlich krankenversichert; die Beiträge werden vom Leistungsträger übernommen.

Zuzahlungen lassen sich in diesen Fällen fast immer über die Belastungsgrenze reduzieren oder ganz vermeiden. Stellen Sie den Befreiungsantrag möglichst früh im Jahr, damit Sie nicht zunächst in Vorleistung gehen müssen. Beratungsstellen unterstützen beim Ausfüllen der Anträge. Weitere Anlaufstellen und erste Schritte nach der Diagnose finden Sie unter Positiv, was kann ich tun?.

Was, wenn ich gar nicht versichert bin?

Auch dann gibt es Wege, und Sie sollten die Behandlung keinesfalls aus Angst vor Kosten aufschieben. In Deutschland besteht Versicherungspflicht, sodass in vielen Fällen eine Rückkehr in die gesetzliche oder private Versicherung möglich ist, selbst nach längerer Lücke. Beratungsstellen und Sozialdienste der behandelnden Kliniken helfen dabei, den passenden Weg zu finden.

Für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus oder ohne Versicherungsschutz gibt es zudem anonyme Sprechstunden und Clearingstellen, die eine medizinische Grundversorgung sicherstellen und bei der Klärung der Ansprüche unterstützen. Die Gesundheitsämter sind hier ebenfalls eine Anlaufstelle. Wo Sie sich zunächst testen lassen können, beschreibt der Beitrag Wo HIV-Test machen?.

Werden auch PrEP und PEP bezahlt?

Ja, beide sind in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die PrEP wird für Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko übernommen, einschließlich der dafür nötigen ärztlichen Beratung und Kontrolluntersuchungen.

Die PEP nach einem möglichen Risikokontakt wird als Notfallbehandlung übernommen. Sie muss so schnell wie möglich begonnen werden, idealerweise innerhalb weniger Stunden. Die Kostenfrage darf hier auf keinen Fall zu einer Verzögerung führen: Suchen Sie zuerst eine Notaufnahme oder HIV-Schwerpunktambulanz auf, alles Weitere lässt sich danach klären. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.

Entstehen mir Nachteile bei Versicherungen oder im Beruf?

Bestehende Kranken- und Pflegeversicherungen bleiben unverändert bestehen, und Ihre Diagnose unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Gegenüber Arbeitgebern besteht keine Pflicht, eine HIV-Infektion offenzulegen, solange keine konkrete berufliche Einschränkung vorliegt.

Beim Neuabschluss von Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen können sich Fragen zum Gesundheitszustand stellen; hier lohnt sich eine unabhängige Beratung vor Antragstellung. Im Alltag hat eine gut behandelte HIV-Infektion heute nur geringe Auswirkungen, und die Lebenserwartung ist bei rechtzeitigem Therapiebeginn annähernd normal. Mehr dazu unter Mit HIV/AIDS leben und in der Übersicht zum Thema Behandlung.

Quellen

Diese Seite gibt den dort dargestellten Kenntnisstand allgemeinverständlich wieder. Verbindlich ist im Einzelfall immer die ärztliche Einschätzung. Wie wir arbeiten, steht unter Quellen und Arbeitsweise.

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