HIV in der Arbeitswelt

Keine HIV-Übertragung am Arbeitsplatz

Im sozialen Umgang am Arbeitsplatz kann HIV nicht übertragen werden. Weder gemeinsame Räume noch geteilte Arbeitsmittel noch alltägliche körperliche Nähe stellen ein Risiko dar. Das HI-Virus wird nur über bestimmte Körperflüssigkeiten und nur auf wenigen, klar beschriebenen Wegen übertragen, die im normalen Berufsalltag nicht vorkommen.

In welchen Situationen im Betrieb besteht sicher kein Risiko?

In praktisch allen. HIV wird nicht übertragen:

  • bei zwischenmenschlichen Kontakten wie zum Beispiel bei der morgendlichen Begrüßung durch Händeschütteln oder Umarmen
  • durch Anhusten, Niesen oder Kontakt mit Schweiß oder Tränen
  • durch die Benutzung von Geschirr, Besteck und Trinkgefäßen in der Kantine oder der gemeinsamen Küche, ebenso wenig durch gemeinsam benutzte Handtücher oder Kleidung
  • durch Lebensmittel
  • durch die gemeinsame Benutzung von Toiletten, Waschbecken, Garderoben, Schwimmbädern oder Saunen
  • durch die gemeinsame Benutzung von Schreibgeräten, Schreibtischen oder Telefonen
  • durch die gemeinsame Benutzung von Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Maschinen, Fahrzeugen und Verkehrsmitteln

Auch soziale Nähe über den Arbeitsalltag hinaus ist unbedenklich, etwa beim Betriebsausflug, beim gemeinsamen Sport oder bei einer Begrüßung mit Wangenkuss. Warum selbst intensives Küssen kein Risiko darstellt, erklären wir unter Küssen. Eine breitere Übersicht risikofreier Alltagssituationen finden Sie unter Kein HIV-Risiko.

Warum ist das so?

Weil HIV außerhalb des Körpers sehr schnell seine Infektiosität verliert und weil die Virusmengen in Schweiß, Tränen, Speichel oder Urin für eine Übertragung nicht ausreichen. Für eine Ansteckung muss eine ausreichende Menge virushaltiger Flüssigkeit, vor allem Blut, Sperma, Vaginalsekret oder Muttermilch, direkt in die Blutbahn oder an Schleimhäute gelangen. Die tatsächlichen Übertragungswege beschreiben wir unter Was ist HIV, was ist AIDS und speziell für den Blutweg unter Blutübertragung.

Ein zweiter Punkt kommt hinzu. Bei erfolgreicher Behandlung sinkt die Viruslast unter die Nachweisgrenze. Dann wird HIV auch sexuell nicht mehr übertragen. Dieser Konsens ist unter Nicht nachweisbar = nicht übertragbar ausführlich dargestellt. Für den Arbeitsplatz bedeutet das: Selbst Situationen, die theoretisch denkbar wären, verlieren zusätzlich an Relevanz.

Was gilt bei Erster Hilfe und kleinen Verletzungen?

Erste Hilfe darf und soll uneingeschränkt geleistet werden. Wer einer verletzten Person hilft, geht kein nennenswertes Risiko ein, solange die üblichen Hygieneregeln beachtet werden. Dazu gehört, bei Kontakt mit fremdem Blut Einmalhandschuhe aus dem Verbandkasten zu benutzen und eigene offene Wunden abzudecken. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob eine Infektion bekannt ist, denn sie schützen vor einer ganzen Reihe von Erregern, nicht nur vor HIV.

Auch die Beatmung im Rahmen der Wiederbelebung überträgt HIV nicht. Blut auf Oberflächen, Werkzeugen oder Kleidung wird mit den üblichen Reinigungsmitteln entfernt, besondere Desinfektionsverfahren sind dafür im normalen Betrieb nicht erforderlich.

Sinnvoll ist, diese Regeln allgemein zu vermitteln und nicht an eine bekannte Diagnose zu knüpfen. Das ist nicht nur fairer, sondern auch sicherer: Eine Infektion kann unerkannt vorliegen, und Hygieneregeln, die nur bei bekannten Fällen greifen, schützen niemanden zuverlässig. Ein regelmäßig aufgefüllter Verbandkasten mit Einmalhandschuhen und benannte Ersthelferinnen und Ersthelfer sind dabei praktisch wichtiger als jede Sonderregelung für einzelne Beschäftigte.

Gibt es Arbeitsbereiche mit erhöhtem Risiko?

Ja, allerdings nur wenige. Beschäftigte, die regelmäßig mit Blut, Verletzungen oder spitzen und scharfen Instrumenten zu tun haben, etwa in Pflege, Arztpraxis, Rettungsdienst, Labor oder in der Reinigung solcher Bereiche, sind grundsätzlich potenziell gefährdet. Tatsächliche Übertragungen im Beruf sind sehr selten, es gelten dort aber besondere Schutzvorschriften und Meldewege. Beides beschreiben wir unter Besonderheiten im Gesundheitsbereich.

Kommt es dennoch zu einem Zwischenfall, etwa einer Nadelstichverletzung, zählt jede Stunde. Was unmittelbar zu tun ist, steht unter Sofortmaßnahmen bei Nadelstichverletzungen. Eine medikamentöse Notfallbehandlung ist möglich, sie muss aber sehr rasch begonnen werden. Die Einzelheiten finden Sie unter PEP als Sofortmaßnahme nach möglicher Infektion.

Müssen Beschäftigte über eine Infektion informiert werden?

Nein. Da im Betrieb kein Übertragungsrisiko besteht, gibt es auch kein berechtigtes Informationsinteresse der Belegschaft. Eine HIV-Infektion ist eine Gesundheitsinformation und damit besonders geschützt. Es besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, den Arbeitgeber oder Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Einen Überblick über die arbeitsrechtliche Seite geben wir unter HIV und Arbeitsrecht. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Konflikten wenden Sie sich bitte an eine anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht, an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder an eine Aidshilfe. Kontakte finden Sie unter Beratungsstellen.

Wie lassen sich Gerüchte und Ängste im Betrieb vermeiden?

Durch Information, die nicht auf einen Anlass wartet. Wo bekannt ist, wie HIV übertragen wird und wie nicht, entstehen Gerüchte seltener. Sinnvoll ist eine sachliche Aufklärung, die ohne Bezug auf einzelne Personen auskommt und Erste Hilfe, Hygiene und Übertragungswege gemeinsam behandelt. Bausteine dafür finden Arbeitgeber unter Für Arbeitgeber: Konzept zur AIDS-Aufklärung. Für Betroffene, die überlegen, wem sie sich anvertrauen, haben wir die Überlegungen unter Wem sage ich es? gesammelt.

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