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gemeinsame Benutzung von Wohnung und Toiletten, |
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die Pflege von Menschen, die an AIDS erkrankt sind, sofern die dabei üblichen Desinfektionsmaßnahmen und Hygieneregeln beachtet werden, |
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gemeinsamer Gebrauch von Geschirr, Besteck, Gläsern, Wäsche, |
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gemeinsamer Genuss von Früchten und anderen Lebensmitteln, |
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Händeschütteln, Umarmen, Streicheln, Massieren und Küssen, |
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beim Husten und Niesen, |
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durch Insektenstiche und Haustiere, |
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beim Anfassen von Türklinken, Telefonhörern, Lichtschaltern, |
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in der Schule oder im Kindergarten, auch wenn diese von HIV-positiven Kindern besucht werden, |
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im Schwimmbad, in der Sauna oder beim Duschen, |
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beim Frisör oder im Kosmetikstudio und |
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beim Tätowieren, Ohrlochstechen, bei der Akupunktur usw., sofern die dabei üblichen Desinfektionsmaßnahmen und Hygieneregeln beachtet werden. |
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