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Für Ratsuchende können Vorgesetzte, Ausbilder, Betriebräte, betriebliche Vertrauensleute und Personalleiter erste Ansprechpartner sein. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass eine gute Beratung umfassendes Wissen und Einfühlungsvermögen voraussetzt. Spezielle Fortbildungen sind hier dringend empfehlenswert. Gerne helfen Ihnen entsprechende Beratungsstellen weiter.
Wenn sich Ratsuchende an betriebliche Vertrauensleute, Ausbilder, Vorgesetzte etc. wenden, so gilt die Schweigepflicht. Nur der ratsuchende Mitarbeiter selbst kann von dieser Schweigepflicht entbinden.