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Impressum & Disclaimer

Diese Unterscheidung ist auch aus arbeitsrechtlicher Sicht wichtig.

Da zwischen der Infektion mit dem HI-Virus und den ersten Krankheitsanzeichen oft Jahre vergehen und auch die Möglichkeiten der medikamentösen Behandlung deutlich verbessert wurden, sind HIV-Infizierte in ihrer Arbeits- und Leistungsfähigkeit nicht oder kaum eingeschränkt. Es besteht deshalb kein Grund, ihnen irgendwelche Arbeitsbeschränkungen aufzuerlegen. Anders verhält es sich bei Menschen mit AIDS oder mit einer HIV-Infektion im fortgeschrittenen Stadium, bei denen sich Krankheitssymptome zeigen.